Das Kältemittel R 22, das in sehr vielen Klimageräten als Medium dient, ist künftig nur noch nach einer Wiederaufbereitung als Recyclingprodukt erhältlich. Die Mengenverknappung wird zu einem DEUTLICHEN PREISANSTIEG führen und Mehrkosten bei Wartung und Reparaturen verursachen.
Seit dem 01.01.2010 darf entsprechen der EU-Verordnung EG 2037/2000 kein Kältemittel R22 mehr produziert und verkauft werden.
Es wird ab diesem Zeitpunkt nur mehr Recyclingware zur Verfügung stehen, die zur Wartung und Instandhaltung bereits bestehender Anlagen verwendet werden muss.
Ab dem 01.01.2015 besteht dann ein generelles Verwendungsverbot für das Kältemittel R22.
Anlagen mit einer Kältemittelfüllmenge von mehr als 3kg R22 müssen, entsprechend der gesetzlichen Regelung, bis zur Umrüstung oder der Erneuerung der Anlage einmal jährlich auf Dichtheit überprüft werden.
Der benötigte Bedarf an aufbereitetem Kältemittel kann nur zu einem Bruchteil der notwendigen Gesamtmenge aus dem Recycling bezogen werden.
Aufgrund der zu erwartenden Knappheit an R22 und des daraus resultierenden enormen Preisanstieges empfehlen wir schon heute die Umrüstung auf ein Ersatzkältemittel.
Ist die Verwendung eines Ersatzkältemittels anlagenbedingt nicht möglich, sollte der Tausch dieser Geräte gegen eine neue, wirtschaftliche und energiesparende Klimaanlage zeitgerecht geplant und durchgeführt werden.
So können Stillstandzeiten aufgrund nicht mehr erhältlicher Anlagenkomponenten im Schadensfall vermieden werden.
Gerne arbeiten wir gemeinsam mit Ihnen die für Sie wirtschaftlich sinnvollste Lösung aus !
